Programmübersicht
Studierende und Mitarbeitende der EH Ludwigburg können zum Zwecke der Mobilität mit Programmländern eine finanzielle Förderung über ERASMUS+ erhalten. Darüber hinaus werden in begrenzter Zahl auch Theorie- und Praxisaufenthalte in andere Zielländer gefördert. Die Programmgeneration Erasmus+ läuft von 2021 bis 2027 und enthält folgende Komponenten:
- Studierendenmobilität zu Studienzwecken (SMS)
- Studierendenmobilität zu Praktikazwecken (SMP). Diese ist in Baden-Württemberg ausgelagert und wird zentral von KOOR Erasmus Service BW in Karlsruhe übernommen
- Personalmobilität zu Lehr- und Unterrichtszwecken (STA) und eingeladenes Unternehmenspersonal (STA2)
- Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
- Blended Intensive Programmes (BIP)
Zudem können Top-ups und Zuschüsse für folgende Zwecke zugewiesen werden:
- Green travel/ grünes Reisen
- Fewer opportunities/ benachteiligte Gruppen
- Inclusion support/ Sonderförderung - Sonderförderung für Teilnehmer mit Behinderung
Des Weiteren werden Mittel zur organisatorischen Unterstützung gewährt, die sich nach der Anzahl der bewilligten Mobilitäten richten.
Studierende der EH Ludwigsburg, die ein Theoriesemester an einer Partnerhochschule im Ausland absolvieren, können über Erasmus+ gefördert werden. Hier finden Sie allgemeine Informationen zu Voraussetzungen und dem Bewerbungsverfahren. Einen allgemeinen Überblick gibt das #kurzerklärt-Video
Praktische Tipps zum Erasmus+ Aufenthalt
Für Studierende gibt es mehrere Möglichkeiten sich über das Thema Auslandssemester und mögliche Zielländer zu informieren und wertvolle praktische Tipps zur Planung eines Auslandsaufenthalts zu sammeln. Zum einen finden Sie auf Moodle unter Internationales im Kurs „Theoriesemester im Ausland“ Erfahrungsberichten von Studierenden, die bereits ein Auslandssemester absolviert haben. Des Weiteren findet einmal jährlich die Auslands-Messe statt, auf der Studierende ihren Auslandsaufenthalt präsentieren und für Fragen zur Verfügung stehen.
Corona und Erasmus+
Im Zuge der erneuten Ausbreitung des Coronavirus und seiner Mutanten haben zahlreiche Länder und Institutionen wieder verschiedene Maßnahmen ergriffen mit der Absicht, den weiteren Verlauf der Pandemie zu verlangsamen. Wir bitten Sie, sich bei der Planung bzw. vor dem Antritt eines Auslandsaufenthalts dringend über die aktuelle Situation im Gastland und bestehende Reiseeinschränkungen zu informieren und den virtuellen Beginn einer Erasmus-Mobilität und die spätere physische Fortsetzung in Erwägung zu ziehen. Weitere Informationen und häufig gestellte Fragen finden Sie hier
Förderkriterien
Erasmus+ fördert Studienaufenthalte an einer Partnerhochschule, mit der die Evangelische Hochschule Ludwigsburg eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung (Inter-Institutional Agreement) abgeschlossen hat. Hier finden Sie unsere Partnerhochschulen.
Studierende müssen Staatsangehörige eines der Erasmus-Teilnahmeländer sein, um am Programm teilnehmen zu können. Studierende aus Nicht-EU-Ländern können am Erasmus-Programm teilnehmen, sofern sie regulär an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind und ihr gesamtes Studium dort absolvieren. Sie müssen das erste Studienjahr zu Beginn der Mobilität abgeschlossen haben.
Die Höchstförderdauer beträgt 12 Monate im 1. Studienzyklus (= Bachelor-Studium).
Auswahlkriterien und Bewerbung
Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Plätze pro Partnerhochschule begrenzt sind. Gibt es für eine Zielhochschule mehr Bewerbungen als Plätze, findet ein Auswahlprozess durch ein Auswahlkomitee bestehend aus Erasmus-Koordinator/in und weiteren VertreterInnen des International Office statt. Die BewerberInnen werden auf der Basis ihrer akademischen Leistungen, ihrer Sprachkompetenzen sowie ihrer persönlichen Motivation und ihren interkulturellen Kompetenzen bewertet.
Die Bewerbung sollte Folgendes enthalten
Bewerbungsformular mit Modulplanentwurf (auf Moodle: Internationales, Kurs: Theoriesemester im Ausland)
Motivationsschreiben
Lebenslauf (Europass)
Zeugnis über die Sprachkenntnisse in der Studiensprache
Immatrikulationsbescheinigung
Bewerbungsfristen
15.03. für Auslandsaufenthalt im folgenden Wintersemester
15.09. für Auslandsaufenthalt im folgenden Sommersemester
Förderraten und Zuschüsse
Die finanzielle Förderung der Erasmus+ Aufenthalte von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).
Gruppe 1: 600,00 Euro/Monat
Zielländer: Dänemark, Irland, Finnland, Schweden, England, Lichtenstein, Norwegen, Island, Luxemburg, Schweiz
Gruppe 2: 540,00 Euro/Monat
Zielländer: Belgien, Deutschland, Griechenland, Zypern, Niederlande, Portugal, Frankreich, Italien, Malta, Österreich
Gruppe 3: 490,00 Euro/Monat
Zielländer: Belgien, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Rumänien, Slowakei, Nordmazedonien, Kroatien, Slowenien, Tschechien, Türkei, Serbien
Zudem können Zuschüsse für folgende Zwecke beantragt werden:
- ggf. Zuschüsse für nachhaltiges Reisen ('Green travel'): 50,00 € und eine Förderung von bis zu vier Reisetagen.
- ggf. Sonderzuschüsse für Studierende mit geringeren Chancen ('Social Top-Up'): erwerbstätige Studierende, Erstakademiker*innen, Studierende mit Kind/Kindern, Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (GdB 20-49): +250,00 €/Monat
- 'Social Top-Up' für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (GdB ab 50): individuell
- ggf. Sonderzuschüsse für besondere Bedürfnisse: Über einen zustätzlichen Antrag (Realkostenantrag) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen weitere Fördermittel von bis zu 15.000 EUR beantragen. Der Antrag muss spätestens zwei Monate vor Beginn der Mobilität beim DAAD eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des DAAD
Auslands-BAföG
BAföG-berechtigte Studierende sollen auch für den Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ BAföG in Anspruch nehmen. Mit der seit 2011 geltenden BAföG-Regelung bleiben (EU-) Zuschüsse bis höchstens 300,00€/Monat anrechnungsfrei. Dies gilt unabhängig von der Bezeichnung des Stipendiums als Teil-, Voll- bzw. Aufstockungsstipendium oder als leistungs- oder begabungsabhängig vergebene Mobilitätsbeihilfe. Zuschüsse über 300,00€/Monat werden auf Leistungen aus dem BAföG angerechnet.
Verpflichtende Sprachförderung mit einen durch Erasmus+ geförderten Onlinesprachkurs im Rahmen des Online Linguistic Support (OLS).
OLS-Sprachtests
Die OLS Sprachtests sind aktuell aus technischen Gründen noch nicht verfügbar und daher auch nicht verpflichtend!!
Die Europäische Kommission hat eine Online-Sprachenförderung für insgesamt 21 Fremdsprachen zur Verfügung gestellt. Der Sprachtest ist für alle Studierenden/Graduierten sowohl nach der Auswahl/vor Beginn der Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts verpflichtend in der Arbeitssprache zu absolvieren. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ und gilt nicht für Muttersprachler. Die Durchführung des Sprachtests soll nach Auswahl der in Erasmus+ zu fördernden Teilnehmer als Einstufungstest zur Dokumentation ihres aktuellen Sprachstandes dienen. Er sollte sowohl vor deren Auslandsaufenthalt als auch am Ende des jeweiligen Auslandsaufenthalts stattfinden, um miteinander vergleichbare Ergebnisse zu erhalten und ggf. erzielte Fortschritte der geförderten Teilnehmer beim Spracherwerb erfassen zu können.:
Zwischen Partnerhochschulen/-einrichtungen in Inter-Institutional Agreement (IIA) und Learning Agreement (LA) getroffene Vereinbarungen über bestimmte Sprachlevel sind somit nicht mit Online-Test zu belegen/zu verwechseln. Diese Sprachkompetenzen müssen bei der Auswahl der TeilnehmerInnen durch andere Nachweise abgesichert werden.
OLS-Sprachkurse:
Lizenzen für OLS-Sprachkurse werden an Personen ausgegeben, die einen OLS-Sprachtest absolviert haben und an einem Sprachkurs teilnehmen möchten.
Erasmus- Studierendencharta
Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der „Erasmus+ Studierendencharta“ geregelt, die jedem Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts zur Verfügung zu stellen ist.
Wenn Sie Ihr Praktikum oder Praxissemester im förderfähigen Ausland (Mitgliedsstaat der EU, Norwegen, Liechtenstein, Island, Türkei, Mazedonien) absolvieren, haben Sie die Möglichkeit ein Erasmus+ Stipendium zu beantragen. Die Erasmus+ Stipendien für Auslandspraktika werden über die Koordinierungsstelle für Praktische Studiensemester (KOOR – Erasmus Services BW ) an der Hochschule Karlsruhe für Technik und Wirtschaft koordiniert und vergeben.
Melden Sie Ihre Absicht, ein Praktikum im Ausland zu machen bitte mit dem Anmeldebogen Praktikum im Ausland (auf Moodle) an das International Office der EH Ludwigsburg. Um die Erasmus+ Förderung bewerben Sie sich bitter direkt auf der Homepage von KOOR – Erasmus Services BW
Förderraten und Zuschüsse
Studierende und Graduierte erhalten folgende ziellandabhängige finanzielle Zuschüsse für ihren Praktikumsaufenthalt:
Gruppe 1: 600,00€/Monat
Zielländer: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
Gruppe 2: 540,00€/Monat
Zielländer: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Gruppe 3: 490,00€/Monat
Zielländer: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Zudem können Zuschüsse für folgende Zwecke beantragt werden:
- ggf. Zuschüsse für nachhaltiges Reisen ('Green travel'): 50,00 € und eine Förderung von bis zu vier Reisetagen.
- ggf. Sonderzuschüsse für Studierende mit geringeren Chancen ('Social Top-Up'): erwerbstätige Studierende, Erstakademiker*innen, Studierende mit Kind/Kindern, Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (GdB 20-49): +250,00 €/Monat
- 'Social Top-Up' für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (GdB ab 50): individuell
- ggf. Sonderzuschüsse für besondere Bedürfnisse: Über einen zustätzlichen Antrag (Realkostenantrag) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen weitere Fördermittel von bis zu 15.000 EUR beantragen. Der Antrag muss spätestens zwei Monate vor Beginn der Mobilität beim DAAD eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seiten des DAAD und von KOOR
Auslands-BAföG
BAföG-berechtigte Studierende sollen auch für den Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ BAföG in Anspruch nehmen. Mit der seit 2011 geltenden BAföG-Regelung bleiben (EU-) Zuschüsse bis höchstens 300,00€/Monat anrechnungsfrei. Dies gilt unabhängig von der Bezeichnung des Stipendiums als Teil-, Voll- bzw. Aufstockungsstipendium oder als leistungs- oder begabungsabhängig vergebene Mobilitätsbeihilfe. Zuschüsse über 300,00€/Monat werden auf Leistungen aus dem BAföG angerechnet.
OLS-Sprachtests
Die OLS Sprachtests sind aktuell aus technischen Gründen noch nicht verfügbar und daher auch nicht verpflichtend!!
Die Europäische Kommission hat eine Online-Sprachenförderung für insgesamt 21 Fremdsprachen zur Verfügung gestellt. Der Sprachtest ist für alle Studierenden/Graduierten sowohl nach der Auswahl/vor Beginn der Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts verpflichtend in der Arbeitssprache zu absolvieren. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ und gilt nicht für Muttersprachler. Die Durchführung des Sprachtests soll nach Auswahl der in Erasmus+ zu fördernden Teilnehmer als Einstufungstest zur Dokumentation ihres aktuellen Sprachstandes dienen. Er sollte sowohl vor deren Auslandsaufenthalt als auch am Ende des jeweiligen Auslandsaufenthalts stattfinden, um miteinander vergleichbare Ergebnisse zu erhalten und ggf. erzielte Fortschritte der geförderten Teilnehmer beim Spracherwerb erfassen zu können.
OLS-Sprachkurse
Lizenzen für OLS-Sprachkurse werden an Personen ausgegeben, die einen OLS-Sprachtest absolviert haben und an einem Sprachkurs teilnehmen möchten.
Wenn Sie mit einem oder mehreren Ihrer Kinder ins Auslandsstudium gehen möchten, erhalten Sie zusätzliche Fördermittel. Neben dem Fördersatz der jeweiligen Ländergruppe, erhalten Sie ein Top-up in Höhe von 250,- Euro fürs erste Kind.
Die Elternschaft und Mitnahme des Kindes / der Kinder muss belegt werden. Die zusätzlichen Mittel können auch für Paare gewährt werden. Die Doppelförderung eines Kindes ist dann auszuschließen.
Außerdem bieten wir besondere Hilfen bei der Vorbereitung Ihres Auslandsaufenthaltes. Dazu gehört die Unterstützung bei der Organisation von Wohnheimen mit Elternappartments, wie der Anmeldung Ihres Kindes in Kindertageseinrichtungen oder Schulen vor Ort.
Wenn Sie einen GdB ab 20 oder eine chronische Erkrankung haben, können Sie für eine Mobilität mit Erasmus+ einen Realkostenantrag stellen. Der Antrag muss spätestens zwei Monate vor beantragtem Reisebeginn dem DAAD im Original zugehen. Der Höchstfördersatz pro Antrag für eine Mobilität liegt bei 15.000€/Semester bzw. bei 30.000 €/Jahr. Damit können Kosten für die Fahrt, die Unterkunft, für eine Assistenz, für medizinische Betreuung, oder für spezielles didaktische Material gedeckt werden.
Der Antrag ist mit dem International Office der EH Ludwigsburg vorzubereiten und beim DAAD einzureichen.
Teilnehmen können alle Dozierenden und Mitarbeitenden einer Hochschule ebenso, wie Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen, die als Gastdozierende an die Evangelische Hochschule eingeladen werden.
Es werden u. a. Vorträge, Seminare, Arbeitsgruppen und der Austausch mit anderen Lehrenden und Mitarbeitenden gefördert. Hospitationen, Workshops, Sprachkurse, Seminare, Studienbesuche und Job Shadowing sind dabei weitere Möglichkeiten einen Aufenthalt zu gestalten. Je nach Arbeitsumfeld können Sie in Absprache mit dem International Office einen individuellen Aufenthalt planen und durchführen.
Sie können eine Förderung in Programmländern zwischen 2 und 60 Tagen beantragen. In Partnerländern sind es 5 bis 60 Tage. Länderliste: www.eu.daad.de/laenderlisten
Wenn Sie sich für eine Teilnahme interessieren, können Sie sich bei der Erasmus-Koordination Verena Sing im International Office Bewerbungsverfahren informieren:
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).
Tagessätze bis zum 14. Aufenthaltstag:
Gruppe 1: 180,00 Euro am Tag
Zielländer: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
Gruppe 2: 160,00 Euro am Tag
Zielländer: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Gruppe 3: 140,00 Euro am Tag
Zielländer: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn
Tagessätze vom 15. - 60. Aufenthaltstag: 70% des Tagessatzes pro Teilnehmer laut obiger Tabelle.
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge (=Hin- und Rückfahrt):
Personalmobilität
Reisedistanz | Standardreise - Betrag | Grünes Reisen - Betrag |
---|---|---|
0 bis 99 km | 23 EUR pro Teilnehmer | - |
100 bis 499 km | 180 EUR pro Teilnehmer | 210 EUR pro Teilnehmer |
500 bis 1,999 km | 275 EUR pro Teilnehmer | 320 EUR pro Teilnehmer |
2.000 bis 2.999 km | 360 EUR pro Teilnehmer | 410 EUR pro Teilnehmer |
3.000 bis 3.999 km | 530 EUR pro Teilnehmer | 610 EUR pro Teilnehmer |
4.000 bis 7.999 km | 820 EUR pro Teilnehmer | - |
8.000 km oder mehr | 1500 EUR pro Teilnehmer | - |
Hinweis: Die "Reisedistanz" entspricht der Entfernung zwischen dem Herkunftsort und dem Zielort. Der "Betrag" entspricht dem Zuschuss für die An- und Rückreise zum/vom Zielort.
Für die neue Programmgeneration gilt die Erasmus-Charta for Higher Education 2021-2027 und die Erklärung "European Policy Statement (EPS) 2021-2027".