Das Härtefallverfahren an der EH Ludwigsburg
In den Bachelor-Studiengängen
- Soziale Arbeit
- Inklusive Pädagogik und Heilpädagogik
- Bildung und Erziehung im Kindesalter (Kindheitspädagogik)
werden jeweils (maximal) 5 % der Zulassungen im Härtefallverfahren erteilt.
In allen anderen Bachelor-Auswahlverfahren zur Vergabe von Studienplätzen an der EH Ludwigsburg gibt es aus juristischen oder kapazitären Gründen keine Härtefallquoten. In den meisten Master-Studiengängen ist ebenfalls eine Härtefallzulassung möglich.
Die abschließende Entscheidung über eine Zulassung im Härtefallverfahren trifft der Zulassungsausschuss der Hochschule. Ein Härtefall liegt dann vor, wenn schwerwiegende gesundheitliche, familiäre oder soziale Gründe vorliegen, die insbesondere während der Phase des Schulabschlusses auftraten und zu einer Verschlechterung des Notendurchschnitts geführt haben (kausaler Zusammenhang). Weitere Härtefallgründe sind eine das Studium oder die bisherige Berufsausübung erschwerende Erkrankung/Behinderung oder Fluchterfahrung.
Kranheiten von Angehörigen, finanzielle Probleme, Alleinerziehung eines Kindes oder die Bindung an den Wohnort gelten nicht als ausreichende Begründungen für einen Härtefallantrag.
Zur Antragsbegründung berät Sie auch unser Büro für Vielfalt Kontakt
Das Härtefallverfahren an der EH Ludwigsburg läuft wie folgt ab:
1. Antragstellung
Zuerst muss ein Härtefallantrag gestellt werden, indem Sie bei der Online-Bewerbung zum jeweiligen Studiengang den Härtefall anklicken.
2. Zusendung von Nachweisen
Zum online gestellten Härtefallantrag muss eine von Ihnen selbst verfasste, schriftliche Begründung einschließlich entsprechender Nachweise (z.B. Arztbericht, Stellungnahme der ehemaligen Schule) mit den Bewerbungsunterlagen im PDF-Format hochgeladen werden. Die Begründung muss detailliert darlegen, warum und wie sich im konkreten Fall schwerwiegende gesundheitliche, familiäre oder soziale Gründe auswirken, die insbesondere während der Phase des Schulabschlusses auftraten und zu einer Verschlechterung des Notendurchschnitts geführt haben (kausaler Zusammenhang) bzw. wie eine die bisherige Berufsausübung erschwerende Erkrankung/Behinderung den Härtefall konkret rechtfertigt. Nachweise, die von Ihren Familienmitgliedern ausgestellt wurden, können wir nicht anerkennen.
3. Bearbeitung des Härtefallantrags
Sobald die Nachweise zum Härtefall vollständig und fristgerecht vorliegen, wird der Antrag online bearbeitet. Fehlende Nachweise oder ein bereits auf Sachbearbeiter*innenebene abgelehnter Härtefall werden im Online-Portal mitgeteilt.
4. Entscheidung über Zulassung
Alle gültigen Härtefallanträge je Studiengang werden dem Zulassungsausschuss vorgelegt, der entscheidet, welche*r Härtefallbewerber*in eine Zulassung zum Studium erhält.