Die Fachstelle Anerkennung und Anrechnung

Die Fachstelle Anerkennung und Anrechnung kümmert sich um folgende Themen:

  • Beratung zu Anerkennungs- und Anrechnungsmöglichkeiten, Unterstützung bei der Antragsstellung sowie Antragsprüfung
  • Beratung zu einem individuellen Studienverlauf und zur flexiblen Gestaltung des Studienverlaufsplans
  • Ansprechpartnerin für Studieninteressierte, Studierende und Dozierende
  • Begleitung und Unterstützung zu den genannten Themen während der gesamten Studienzeit

Bitte richten Sie Ihre Anfragen an folgende Mailadresse: anrechnung(at)eh-ludwigsburg.de.

Anerkennung hochschulischer Leistungen

Sie haben schon einmal studiert? Hochschulische Leistungen können auf unsere Studiengänge anerkannt werden, sofern kein wesentlicher Unterschied besteht. Kriterien der Prüfung des wesentlichen Unterschieds sind unter anderem Umfang und Qualität der Leistungen, Niveau der Qualifikation, Inhalte und Lernergebnisse. Lassen Sie sich gerne beraten.

Die Antragstellung erfolgt beim Prüfungsamt

Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen

Sie haben die Möglichkeit sich außerhochschulisch erworbene Kompetenzen auf Ihr Studium anrechnen zu lassen. Hierbei kann es sich um berufliche Ausbildungen (z.B. bei Erzieher*innen), Kompetenzen, die im Rahmen von Berufstätigkeit oder zertifizierten Weiter- und Fortbildungen erworben wurden oder informell erworbene Kompetenzen handeln. Bei der Anrechnungsprüfung ist ausschlaggebend, ob die bereits erworbenen Kompetenzen gleichwertig mit den im Studium zu erwerbenden Kompetenzen (in einem oder mehreren Modul/en) sind. Hier ist sowohl der Inhalt als auch das Niveau relevant. An der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg sind für bestimmte Vorkenntnisse pauschale Anrechnungen möglich. Außerdem haben Sie jederzeit die Möglichkeit einen individuellen Anrechnungsantrag zu stellen. Lassen Sie sich dazu beraten.

 

Pauschale Anrechnungen sind möglich für:

1. Staatlich anerkannte Erzieher*innen

in den Bachelor-Studiengängen:

  • Soziale Arbeit
  • Internationale Soziale Arbeit
  • Religionspädagogik / Gemeindepädagogik
  • Diakoniewissenschaft
  • Inklusive Pädagogik und Heilpädagogik

2. Staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger*innen

im Bachelor-Studiengang Inklusive Pädagogik und Heilpädagogik

3. Absolvent*innen der Fachschule für Sozialwesen mit Fachrichtung Sozialpädagogik mit Schwerpunkt Jugend- und Heimerziehung in Trägerschaft der Sophienpflege, Evang. Einrichtungen für Jugendhilfe Tübingen e.V.

  • im Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit 

4. Absolvent*innen der Fachschule für Religionspädagogik, Diakonie und Verkündigung an der Evangelischen Missionsschule Unterweissach

in den Bachelor-Studiengängen

  • Soziale Arbeit
  • Religionspädagogik / Gemeindepädagogik

5. Absolvent*innen der Fachschule für Gemeindepädagogik und Mission am Theologischen Seminar Adelshofen

  • im Bachelor-Studiengang Religionspädagogik / Gemeindepädagogik

Weitere Informationen und Details zu den pauschalen Anrechnungsoptionen erhalten Sie bei der Fachstelle Anrechnung.

Selbstverständlich haben Sie (auch zusätzlich zur pauschalen Anrechnung) die Möglichkeit einen Antrag auf individuelle Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen zu stellen. Melden Sie sich dazu bei der Fachstelle Anrechnung.

FAQ zu Anrechnung

Anrechnen lassen können Sie sich außerhochschulisch erworbene Kompetenzen und Leistungen wie z.B.:

  • berufliche Ausbildungen (z.B. bei Erzieher*innen),
  • Kompetenzen, die im Rahmen von Berufstätigkeit oder zertifizierten Weiter- und Fortbildungen erworben wurden oder
  • informell erworbene Kompetenzen

Zur Anrechnung von Leistungen ist eine reguläre Bewerbung und Zulassung für ein Studium in dem jeweiligen Studiengang notwendig. Genauere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier. Genauere Informationen zu Anrechnung von Leistungen finden Sie in den Studien- und Prüfungsordnungen oder in unserer Handreichung (unter Downloads).

Für bestimmte Berufsabschlüsse wurde die Gleichwertigkeit zwischen den zu erwerbenden Kompetenzen und den bereits vorhandenen Kompetenzen einmalig vorab überprüft. Die Ergebnisse dieses Vergleichs sind somit potenziell für alle Absolvent*innen der anzurechnenden beruflichen Qualifikation von Relevanz. Studierenden mit entsprechender Qualifikation wird auf Antrag eine pauschale Anrechnung ohne individuelle Prüfung gewährt. Bitte nehmen Sie das unverbindliche Beratungsangebot der Fachstelle Anrechnung in Anspruch.

Welche Kompetenzen – neben pauschalen Regelungen – zur Anrechnung kommen, hängt immer vom Einzelfall ab.

Eine individuelle Anrechnung ist insbesondere für Personen sinnvoll, die bereits eine Ausbildung absolviert haben oder über Berufserfahrung verfügen. Aber auch sonstige Weiterbildungen oder Nachweise über ehrenamtliches Engagement können gegebenenfalls angerechnet werden. Bitte nehmen Sie das unverbindliche Beratungsangebot der Fachstelle Anrechnung in Anspruch. Hier erhalten Sie eine Einschätzung, welche Module Sie sich möglicherweise anrechnen lassen können.

Die Anrechnung von Leistungen ist prinzipiell in allen Studiengängen möglich. Detaillierte Regelungen und pauschale Anrechnungsoptionen können sich dabei zwischen den Studiengängen unterscheiden. Bitte informieren Sie sich bei der Fachstelle Anrechnung und in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen.

Anträge auf Anrechnung können nach der Immatrikulation bei der Fachstelle Anrechnung gestellt werden. Es wird empfohlen, vorab ein unverbindliches Beratungsgespräch durch die Fachstelle Anrechnung in Anspruch zu nehmen. Sie erhalten eine Einschätzung, wie viele Module Sie sich möglicherweise anrechnen lassen können.

Die Anträge und Formulare zur Anrechnung erhalten Sie im Verlauf der Beratung. Ein Schaubild zur Veranschaulichung des Antragsverfahrens bei Anrechnungsgesuchen finden Sie in unserer Handreichung (unter Downloads).

In der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung ist geregelt, ob und in welchem Umfang einschlägige Praxiszeiten angerechnet werden können. Ob eine Anrechnung außerhochschulisch erbrachter praktischerTätigkeiten auf das praktische Studiensemester angerechnet werden können, muss im Einzelfall geprüft werden. Bitte nehmen Sie hierfür das Beratungsangebot der Fachstelle Anrechnung in Anspruch.

Nein, grundsätzlich können Anträge auf Anrechnung jederzeit gestellt werden. Um einen reibungslosen und zügigen Verfahrensablauf zu ermöglichen, empfiehlt es sich jedoch die Anträge direkt nach der Immatrikulation in den Studiengang bzw. jeweils vor Beginn des nächsten Semesters zu stellen.

Möchten Sie von unserem Angebot der Anrechnung Gebrauch machen, nehmen Sie bitte nach Möglichkeit vor Ihrer Bewerbung um einen Studienplatz oder vor der nächsten Belegungsphase des folgenden Semesters Kontakt mit der Fachstelle Anrechnung auf.

An der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg schließen Module mit einer Modulabschlussprüfung ab, die alle im Modul erworbenen Kompetenzen aus allen zugehörigen Lehrveranstaltungen prüft. In der Regel werden Module ohne Note angerechnet und als bestanden verbucht. Dies kann zu einer Veränderung der Notengewichtung führen. Muss eine Modulprüfung absolviert werden, ist zu beachten, dass diese immer als Gesamtprüfung abzulegen ist. Das bedeutet, dass auch Kompetenzen geprüft werden können, die in angerechneten Veranstaltungen des Moduls erworben werden.

Ablauf eines Anerkennungs- und Anrechnungsverfahrens

Weitere Informationen finden Sie auch den Seiten des Projekts MODUS der Hochschulrektorenkonferenz: 

AN! Anerkennung und Anrechnung im Studium Link zur Webseite

 

Flexibler Studienverlauf

Die Fachstelle Anerkennung und Anrechnung ist Ihnen gerne bei der Erstellung Ihres individuellen Studienverlaufsplans behilflich. Die ist möglich für die Bachelor-Studiengänge Soziale Arbeit, Internationale Soziale Arbeit, Religionspädagogik / Gemeindepädagogik sowie Diakoniewissenschaft. Hier finden Sie weiterführende Informationen:

Allen Studierenden in den Bachelor-Studiengängen 

  • Soziale Arbeit, 
  • Internationale Soziale Arbeit, 
  • Diakoniewissenschaft und 
  • Religionspädagogik / Gemeindepädagogik 

wird an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg ein Studium in individueller Geschwindigkeit angeboten. Das bedeutet, dass der Studienverlaufsplan in einem gewissen Rahmen selbstständig zusammengestellt werden kann und Module nicht in einem festgelegten Semester belegt werden müssen. Für Studierende ergibt sich eine verlängerte Höchststudiendauer von 18 Semestern. Nähere Informationen finden Sie in den entsprechenden Studien- und Prüfungsordnungen.

Es eröffnen sich Ihnen dadurch erweiterte Möglichkeiten für ehrenamtliches, berufliches oder familiäres Engagement neben dem Studium oder für ein stärker selbst gesteuertes Studium zur Vertiefung individueller Studienschwerpunkte.

Zu einem Studium auf Basis des empfohlenen Studienverlaufsplans wird geraten. In den Bachelorstudiengängen Soziale Arbeit, Internationale Soziale Arbeit, Diakoniewissenschaft und Religionspädagogik / Gemeindepädagogik ist es jedoch grundsätzlich möglich, die Reihenfolge der Module in einem gewissen Rahmen selbstständig zusammenzustellen. Dabei sind die in den Modulhandbüchern genannten Voraussetzungen für die Zulassung zum Besuch von einzelnen Modulen zu beachten. Nähere Informationen finden Sie in den entsprechenden Modulhandbüchern oder in den Studien- und Prüfungsordnungen. Bitte nehmen Sie hierfür auch das Beratungsangebot der Fachstelle Anrechnung in Anspruch.

Bachelor-Studierende ab dem 2. Fachsemester müssen über das HISinOne-Portal Lehrveranstaltungen belegen. Ausführliche Infos hierzu sowie Belegungszeiträume sind hier oder im HISinOne-Portal abrufbar. Ausgeschlossen von diesem Verfahren sind alle Studierende des Bachelorstudienganges Bildung und Erziehung im Kindesalter (Kindheitspädagogik), bei denen die Belegung über das LSF-Portal der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg stattfindet.

Für die Belegung von Veranstaltungen im 1. Fachsemester erhalten Sie in der Einführungswoche genauere Informationen und eine Einführung in das HISinOne-Portal.

Studierende mit besonderen Herausforderungen erhalten auf Antrag das Recht, bevorzugt Lehrveranstaltungen belegen zu dürfen. Weitere Informationen zum Vorabbelegungsrecht finden Sie hier.

Bitte nehmen Sie bei Fragen zur individuellen Gestaltung des Studienverlaufsplans Kontakt zur Fachstelle Anrechnung auf.

In den Bachelor-Studiengängen Soziale Arbeit, Internationale Soziale Arbeit, Diakoniewissenschaft und Religionspädagogik / Gemeindepädagogik ist ein Studium in individueller Geschwindigkeit auch ohne Anerkennung bzw. Anrechnung von Leistungen möglich.

An der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg ist ein Studium in individueller Geschwindigkeit in den Bachelorstudiengängen Soziale Arbeit, Internationale Soziale Arbeit, Diakoniewissenschaft und Religionspädagogik / Gemeindepädagogik jederzeit möglich. Hierfür ist eine reguläre Bewerbung und Zulassung für ein Studium in den jeweiligen Studiengängen notwendig. Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie hier.

Für Studierende in den Bachelorstudiengängen Soziale Arbeit (Campus Ludwigsburg und Campus Reutlingen), Internationale Soziale Arbeit, Diakoniewissenschaft und Religionspädagogik / Gemeindepädagogik ergibt sich eine verlängerte Höchststudiendauer von 18 Semestern.

Weiterführende Informationen und Materialien

Kontakt

Daniela Minke

Daniela Minke

Fachstelle Anrechnung