Informationen für Studentinnen zum Mutterschutz

Zum 01.01.2018 wurde das Mutterschutzgesetz geändert und gilt nun auch für Studentinnen. Die Mutterschutzfrist gilt grundsätzlich 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt. Bitte informieren Sie den Studierendenservice zeitnah über Ihre Schwangerschaft. Legen Sie Ihren Mutterpass oder eine ärztliche Bescheinigung vor, aus der der voraussichtliche Entbindungstermin hervorgeht. Die Hochschule ist verpflichtet, die Schwangerschaft dem Regierungspräsidium als zuständiger Aufsichtsbehörde mitzuteilen.

Für die Studentin gelten während der Schwangerschaft und Stillzeit besondere Schutzregelungen. So besteht während der Mutterschutzfrist keine Verpflichtung zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen. Sie haben auch die Möglichkeit, ein Urlaubssemester wegen Mutterschutz/Kindererziehung zu beantragen. Alle Detailinformationen finden Sie in diesem Merkblatt.

An der Hochschule stehen folgende Ruheräume bei Bedarf zur Verfügung:

Campus Ludwigsburg

  • Gebäude A - Erdgeschoß, Sozialraum
  • Gebäude C - Raum Nr. 2.01

Campus Reutlingen

  • Gebäude 5 - Erdgeschoß, Erste-Hilfe-Raum hinter dem Senatssaal links
  • Gebäude 9 - Raum U 15

Kontakt

Nicole Laichinger

Nicole Laichinger

Studierendenservice / Prüfungsamt