Bewerbungen von beruflich Qualifizierten
Beruflich Qualifizierte können unter bestimmten Voraussetzungen einen Hochschulzugang erhalten. Als Hochschulzugangsberechtigung kommen in Frage:
- eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung (gesetzlich geregelte Aufstiegsfortbildungen, die auf einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung aufbauen und mindestens 400 Stunden umfassen, z. B. Meisterprüfung)
oder
- eine berufliche Qualifikation und eine Eignungsprüfung (Ausbildung und Berufserfahrung müssen dem Studiengang fachlich entsprechen; Detailinformationen erhalten Sie vom Studierendenservice).
Die Eignungsprüfung findet einmal jährlich im Frühjahr an der Hochschule Konstanz statt. Hierzu müssen Sie von unserer Hochschule angemeldet werden. Bitte nehmen Sie hierfür frühzeitig mit uns Kontakt auf. Der Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung (einschließlich aller erforderlichen Unterlagen) ist bis zum 1. März eines Jahres bei unserer Hochschule einzureichen.
Nach einer Neuregelung des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg aus dem Jahr 2021 handelt es sich bei einem Abschluss entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 in der jeweils geltenden Fassung ebenfalls um eine anerkannte Aufstiegsfortbildung. Dies betrifft in der Regel Fachschulabschlüsse von Erzieher*innen, Heilpädagog*innen und Heilerziehungspfleger*innen. Das Abschlusszeugnis der Fachschule muss einen entsprechenden Hinweis enthalten.
Für eine Bewerbung für einen Studiengang unserer Hochschule benötigen alle beruflich Qualifizierten vorab ein Beratungsgespräch. Die Bescheinigung über das Beratungsgespräch ist mit den übrigen Bewerbungsunterlagen fristgerecht einzureichen! Bitte setzen Sie sich daher frühzeitig mit uns in Verbindung. Sie erhalten dann Informationen zur Vereinbarung des Beratungsgesprächs.
Für weitere Informationen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Studierendenservice.