Die Hochschulleitung
Dem Rektorat gehören der Rektor oder die Rektorin, der Prorektor oder die Prorektorin und der Kanzler oder die Kanzlerin an.
Ihre Ansprechpartnerinnen im Rektorat
Rektorin - Prof. Dr. Andrea Dietzsch
Der Rektor oder die Rektorin vertritt die Hochschule nach außen, legt die Richtlinien für die Arbeit des Rektorats der Hochschule fest und führt den Vorsitz im Rektorat. Der Rektor oder die Rektorin übt die vom Oberkirchenrat übertragenen Befugnisse als Dienstvorgesetzter aus. Der Rektor oder die Rektorin wird auf Vorschlag des Senats unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Kuratoriums vom Oberkirchenrat aus dem Kreis der Professoren und Professorinnen für eine Amtszeit von sechs Jahren bestellt.
Prorektorin Lehre, Transfer und Internationalisierung - Prof. Dr. Heike Stammer
Der Prorektor oder die Prorektorin wird auf Vorschlag des Senats unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Kuratoriums vom Oberkirchenrat aus dem Kreis der Professoren und Professorinnen für eine Amtszeit von sechs Jahren bestellt.