Der Senat der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg
Der Senat besteht aus Mitgliedern aus unterschiedlichen Bereichen der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg. Der Rektor oder die Rektorin führt den Vorsitz. Dieses Gremium entscheidet in Angelegenheiten von Forschung, Lehre, Studium sowie Weiterbildung, die von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Aufgaben des Senat:
Der Senat beschließt die Grundzüge der Struktur- und Hochschulentwicklungsplanung sowie deren regelmäßige Fortschreibung und kontrolliert deren Umsetzung. Der Hochschulentwicklungsplan umfasst fünf Jahre und enthält unter Beachtung der Gleichstellungsgrundsätze insbesondere
- die Aufgaben der Hochschule,
- die vorgesehene fachliche, strukturelle, personelle und finanzielle Entwicklung,
- Schwerpunkte von Lehre und Forschung,
- die angestrebten Studienplätze der einzelnen Studiengänge, und
- einen Gleichstellungsplan für die Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen.
Weitere Aufgaben des Senats sind:
- Beschlussfassung zur Änderung der Verfassung im Einvernehmen mit dem Oberkirchenrat,
- Beschluss einer allgemeinen Geschäftsordnung, die für die Gremien der Hochschule gilt, sofern sie sich keine Geschäftsordnung geben,
- Beschluss einer Wahlordnung für die Wahlen zu den Gremien der Hochschule,
- Beschluss von Ordnungen,
- Erörterung zu den Entwürfen der Ordnungen und Satzungen der Hochschule,
- Vorschlag zur Bestellung und Abberufung des Rektors oder der Rektorin und des Prorektors oder der Prorektorin an das Kuratorium,
- Stellungnahme zur Einstellung und Entlassung des Kanzlers oder der Kanzlerin,
- Erörterung des Jahresberichtes des Rektors oder der Rektorin,
- Erörterung des Jahresberichtes der Beauftragten,
- Erörterung des Entwurfs des Haushalts- und Stellenplans,
- Beschlussfassung zur Einrichtung oder Auflösung von Studiengängen,
- Beschlussfassung zur Errichtung oder Auflösung von Instituten oder vergleichbaren Einrichtungen in Lehre, Forschung und Weiterbildung,
- Vorschläge über die Berufung zum Honorarprofessor oder zur Honorarprofessorin,
- Einsetzung einer Berufungskommission für die Berufung der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen.