Die Beurlaubung vom Studium/Urlaubssemester
Eine Beurlaubung vom Studium bzw. ein Urlaubssemester kann aus folgenden Gründen beantragt werden:
- Krankheit
- Kindererziehung
- Mutterschutz bzw. Schwangerschaft
- Praktische Tätigkeit
- Häusliche Pflege
- Sonstige wichtige Gründe
Eine Beurlaubung ist grundsätzlich für zwei Semester während des Studiums möglich. Bei Krankheit oder Pflege eines Angehörigen sind mit ärztlichem Attest auch längere Beurlaubungen möglich. Beurlaubungen wegen Mutterschutz und Elternzeit können für die gesamte Dauer der gesetzlichen Schutzfrist und Elternzeit erfolgen (derzeit 3 Jahre = 6 Semester). Bei sonstigen wichtigen Gründen ist im Einzelfall eine Beurlaubung von bis zu vier Semestern insgesamt möglich.
Grundsätzlich können im Urlaubssemester zwar Prüfungen in Absprache mit dem Prüfungsamt abgelegt werden, jedoch dürfen keine Lehrveranstaltungen besucht werden. Ausnahmen gibt es nach einer Neuregelung des Landeshochschulgesetzes bei einer Beurlaubung wegen Eltern- oder Pflegezeit, in der die Studierenden nun auch Lehrveranstaltungen belegen dürfen. Während des Urlaubssemesters entfällt der Anspruch auf BAföG-Leistungen.
Bitte beachten Sie, dass bei Studiengängen mit jährlichem Rhythmus (Bachelorstudiengänge Diakoniewissenschaften, Religionspädagogik, Bildung und Erziehung im Kindesalter (Kindheitspädagogik), Inklusive Pädagogik & Heilpädagogik, Pflege, Soziale Arbeit am Campus Reutlingen sowie Master-Studiengänge) dieselben Lehrveranstaltungen in der Regel erst im Folgejahr wieder angeboten werden. Daher kann eventuell eine Beurlaubung für zwei Semester notwendig sein. Dies sollte bei der Planung einer Beurlaubung beachtet werden. Es ist jedesmal ein neuer Beurlaubungsantrag zu stellen.
Weitere Hinweise finden Sie in den Infos zur Beurlaubung.
Antrag auf Beurlaubung
Ein Urlaubssemester können Sie beantragen, indem Sie den
Antrag auf Beurlaubung I Campus Ludwigsburg
Antrag auf Beurlaubung I Campus Reutlingen
ausfüllen und mit allen Nachweisen für das SoSe bis 30. April oder für das WiSe bis 31. Oktober beim Studierendenservice einreichen. Sobald Ihr Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie einen Bescheid auf dem Postweg.
Eine rückwirkende Beurlaubung vom Studium ist in begründeten Ausnahmefällen wie z.B. Krankheit oder Kindererziehung möglich.
Hinweis für die Rückmeldung
Auch während eines Urlaubssemesters bleiben Sie an der Hochschule eingeschrieben. Sie müssen sich daher rückmelden und die entsprechenden Semestergebühren bezahlen. Mehr Infos finden Sie unter Rückmeldung.
Wenn Sie erst nach der Lehrveranstaltungsbelegungsphase beurlaubt werden, setzen Sie sich bitte mit dem Fachbereichssekretariat in Verbindung wegen eventueller Änderungen bei den Belegungen.