Exmatrikulation
Eine Exmatrikulation ist die Aufhebung der Einschreibung an unserer Hochschule und kann entweder von Amts wegen oder auf freiwilliger Basis erfolgen. Eine Exmatrikulationsbescheinigung wird ausgestellt.
Exmatrikulation von Amts wegen
Sie werden automatisch von der EH Ludwigsburg exmatrikuliert, wenn einer der folgenden Gründen bei Ihnen vorliegt:
- Beendigung des Studiums nach bestandener Abschlussprüfung
- Fehlende Rückmeldung oder Krankenversicherung
- Endgültiger Verlust des Prüfungsanspruches
Die Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung kann unter bestimmten Voraussetzungen wieder zurückgenommen werden.
Exmatrikulation auf Antrag
Bei freiwilligem Verlassen der EH Ludwigsburg kann jederzeit ein Antrag auf Exmatrikulation aus folgendem Grund gestellt werden:
- Hochschulwechsel
- Unterbrechung vom Studium
- Sonstige Gründe
Der aktuelle Studierendenwerks- und Studierendenschaftsbeitrag wird nur zurückerstattet, wenn der Antrag auf Exmatrikulation zum SoSe bis 30. April / zum WiSe bis 31. Oktober eingegangen ist.
Alle Erstsemester können ebenfalls innerhalb dieser Frist von der Immatrikulation zurücktreten und erhalten lediglich den aktuellen Studierendenwerks- und Studierendenschaftsbeitrag wieder zurück.
Der Verwaltungskostenbeitrag sowie die Immatrikulationsgebühr der Erstsemester wird nicht zurückerstattet.